Brechsand 0-2 mm Baustoffhandel Hamburg KLUCZINSKI

Brechsand 0-2 mm

Benötigte Menge:

Gewünschte Anlieferung:

  • Baustoff liefern
  • Anlieferung in loser Schüttung
  • Abkippen nach hinten
  • Komplettpreis inklusive Anlieferung

Es gelten unsere "Weitere Hinweise".

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Artikel-Nr.: KLUBS01.Z1
Baustoff-Info

Brechsand hat als Schüttgut viele unterschiedliche Einsatzgebiete. So wird er zum Beispiel im Straßenbau verwendet. Dort wird er als Zuschlagmittel, also als Asphaltzugabe beigemischt und verstärkt dank seiner unregelmäßigen und oft kantigen Form die Stabilität des Sands. Auch im Gartenbau wird Brechsand aufgrund seiner Unregelmäßigkeit gerne eingesetzt. Er wird beispielsweise oftmals als Fugensand beim Bau von Terrassen oder Wegen genutzt. Der Vorteil zu normalem Sand liegt darin, dass Brechsand es Unkraut und anderen unliebsamen Pflanzen schwer macht, sich den Weg durch ihn hindurch zu ebnen. Zwar verhindert er den Wuchs der Pflanzen nicht ganz, er verlangsamt ihn aber deutlich.

Unser Tipp

Besonders günstig liefern wir Brechsand in loser Schüttung. Bequem direkt zu Ihrer Baustelle in Hamburg oder im Hamburger Umland (Kreis Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Lüneburg).

Weitere Hinweise

Lieferung Baustoffe in loser Schüttung

Die Durchfahrtsbreite auf Ihrem Grundstück muss mindestens 3,50 m und die Durchfahrtshöhe mindestens 4,00 m betragen.

Die Zufahrt zur Abkippstelle muss für schwere Lkw geeignet sein. Bitte beachten Sie, dass das Gesamtgewicht unserer Fahrzeuge bis zu 40 t betragen kann.

Der Lkw benötigt mehrere Meter Platz zum Rangieren.

Gewährleisten Sie bitte die Befahrbarkeit Ihres Grundstücks sowie der Zu- und Abfahrtswege hinsichtlich der Abmessungen und beachten Sie bitte ebenso, dass die Bodentauglichkeit für die Achslast unseres LKW geeignet sein muss. Nicht geeignet sind z. B. Rasenflächen, loser Untergrund oder Gehwegplatten.

Bitte achten Sie bei Anlieferung der Baustoffe darauf, dass der Abladeplatz für unser Fahrzeug frei zugänglich ist, damit kostenpflichtige Wartezeiten oder Leerfahrten vermieden werden.

Das Befahren auf privaten Flächen inklusive ggf. erforderlicher Gehwegüberfahrten erfolgt nur auf Anweisung des Kunden. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ggf. eine Genehmigung für das Überfahren öffentlicher Geh- oder Radwege notwendig ist. Für Schäden am Untergrund (z. B. gepflasterte Flächen) übernehmen wir keine Haftung.

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.

Einfach anrufen unter 040 - 731 37 21
(Mo. bis Do. von 6.00 - 16.00 Uhr, Fr. von 6.00 - 15.00 Uhr)

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