Container aufstellen auf öffentlichem Grund

Sie benötigen eine besondere Stellgenehmigung, wenn der Container auf öffentlichem Grund (Straße, Platz, Gehweg etc.) abgestellt werden soll. Bitte wenden Sie sich hierfür rechtzeitig vor Aufstellung des Containers an Ihre Gemeinde.

Bitte beachten Sie: Unsere Fahrer dürfen den Container nicht ohne Ihre Stellgenehmigung abstellen! In diesem Fall müssten wir den Container wieder mitnehmen und Ihnen die Leerfahrt in Rechnung stellen.

Bitte lassen Sie uns die Stellgenehmigung vorab zukommen.
info@baustoffhandel-hamburg.de

Ein Abstellen auf privatem Grund ist natürlich ohne Genehmigung möglich.

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