Frischbeton F3 C 25/30 GK 32 mm
- Anlieferung per Fahrmischer
- Lieferuhrzeit nach Absprache
- Komplettpreis inklusive Anlieferung
Es gelten unsere "Weitere Hinweise".
Frischbeton F3 ist in seiner Konsistenz beim Schütten schwach fließend. Er ist für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung geeignet (z.B. Fundamente ohne Bewehrung und ohne Frost, Innenbauteile ohne Bewehrung. Sein Feinmörtel ist flüssig. Größere Verdichtungsarbeit ist nicht notwendig. Leichtes Rütteln oder Stochern ist zweckmäßig. Er wird per Fahrmischer geliefert.
Frischbeton muss auf der Baustelle sofort verarbeitet werden. Sollte dieses bauseits nicht möglich sein oder die Verarbeitung an heißenTagen erfolgen, sollte das Verfestigen des Frischbetons verzögert werden. Durch die Zugabe eines Betonzusatzmittels, dem er sog. "Verzögerer", wird die Verarbeitungszeit des Frischbetons auf der Baustelle verlängert.
Wählen Sie einfach die gewünschte verlängerte Verarbeitungszeit und wir liefern den Frischbeton mit "Verzögerer" an.
Weitere Hinweise
Lieferung Frischbeton per Fahrmischer
Die Durchfahrtsbreite auf Ihrem Grundstück muss mindestens 3,50 m und die Durchfahrtshöhe mindestens 4,00 m betragen.
Die Zufahrt zur Abkippstelle muss für schwere Lkw geeignet sein. Bitte beachten Sie, dass das Gesamtgewicht unserer Fahrzeuge bis zu 26 t betragen kann.
Der Lkw benötigt mehrere Meter Platz zum Rangieren.
Gewährleisten Sie bitte die Befahrbarkeit Ihres Grundstücks sowie der Zu- und Abfahrtswege hinsichtlich der Abmessungen und beachten Sie bitte ebenso, dass die Bodentauglichkeit für die Achslast unseres LKW geeignet sein muss. Nicht geeignet sind z. B. Rasenflächen, loser Untergrund oder Gehwegplatten.
Bitte achten Sie bei Anlieferung der Baustoffe darauf, dass der Abladeplatz für unser Fahrzeug frei zugänglich ist, damit kostenpflichtige Wartezeiten oder Leerfahrten vermieden werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass sich die Verarbeitungsfähigkeit des Betons durch Wartezeiten beim Abkippen verschlechtern kann. Dadurch evtl. entstehende Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
Das Befahren auf privaten Flächen inklusive ggf. erforderlicher Gehwegüberfahrten erfolgt nur auf Anweisung des Kunden. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ggf. eine Genehmigung für das Überfahren öffentlicher Geh- oder Radwege notwendig ist. Für Schäden am Untergrund (z. B. gepflasterte Flächen) übernehmen wir keine Haftung.
Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.
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(Mo. bis Do. von 6.00 - 16.00 Uhr, Fr. von 6.00 - 15.00 Uhr)
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