7 cbm Absetzcontainer für Boden

Bodenbeschaffenheit:

Gewünschter Container:

sauberer Boden, Analyse liegt nicht vor
offener Container
Abmessungen (L x B x H)
ca. 3,40 x 1,70 x 1,45 m
Ladehöhe
ca. 0,90 m
  • Container aufstellen und abholen
  • Abfall entsorgen
  • Container steht 7 Kalendertage mietfrei
  • ab 8. Stelltag zzgl. 5,00 Euro Miete pro Tag

Es gelten unsere Hinweise "Was darf rein?", "Was darf nicht rein?" und "Weitere Hinweise".

Um Verfügbarkeit und Preis dieses Artikels bestimmen zu können, geben Sie bitte die PLZ Ihres Lieferorts ein:
Artikel-Nr.: KLUBODKM070.Z1
Was darf rein?
  • unbelasteter Bodenaushub
  • Schadstoffanalyse liegt NICHT vor

 

WICHTIG: Ohne Schadstoffanalyse dürfen gesetzlich nur bis zu 20 cbm sauberer Boden pro Anfallstelle entsorgt werden. 

Unser Tipp: Ab ca. 8 cbm Boden rechnet sich bereits eine Schadstoffanalyse! Hier finden Sie eine Liste akkreditierter Labore. Die Analyse dauert in der Regel 4-5 Tage.

Was darf nicht rein?
  • belastete Böden
  • Fremdanteil Wurzelwerk, Stubben und Grünschnitt > 10 %
  • Fremdanteil Natursteine > 10 % 
  • Natursteine > 10 cm
  • Bauschutt
  • sonstige Abfälle

Weitere Hinweise

Containermiete

Die ersten 7 Tage ist der Container mietfrei. Danach berechnen wir eine Tagemiete von 5,00 € / Tag.

Container abstellen auf öffentlichem Grund

Für das Abstellen des Containers auf bzw. das Überfahren von öffentlichen Flächen (z. B. Straße, Platz, Gehweg) müssen Sie vorab eine gültige Abstell- bzw. Überfahrgehnehmigung einholen. Ohne diese dürfen wir keinen Container auf öffentlichem Grund abstellen bzw. diesen überfahren.

Bitte lassen Sie uns diese vorab per eMail (info@baustoffhandel-hamburg.de) zukommen.

Die Abstellgenehmigung erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Ihrem Bezirksamt.

Wichtige Hinweise für Containerlieferungen

Unsere LKW benötigen eine lichte Höhe von mindestens 4,00 m und eine Breite von mindestens 3,20 m. Alle Flächen müssen für eine LKW-Befahrung geeignet sein. Bitte beachten Sie, das das Gesamtgewicht bis zu 26 t betragen kann. Denken Sie auch an den notwendigen Platz vor dem Containerstandplatz, den unsere LKW zum Rangieren und zum Abstellen des Containers benötigen.

Das Befahren und Absetzen des Containers auf privaten Flächen inklusive ggf. erforderlicher Gehwegüberfahrten erfolgt nur auf Anweisung des Kunden. Bitte prüfen Sie, ob in Ihrer Gemeinde ggf. eine Genehmigung für das Überfahren öffentlicher Geh- oder Radwege notwendig ist. Für Schäden am Untergrund (z. B. gepflasterte Flächen) übernehmen wir keine Haftung.

Sie sind für die ordnungsgemäße Sicherung des abgestellten Containers verantwortlich. Unsere Container verfügen über nötige Warnmarkierungen. Zusätzlich erforderliche Sicherungen mit einer Absperrung und Beleuchtung sind durch den Kunden zu gewährleisten.

Richtiges Befüllen des Containers

Die Container sind grundsätzlich nur bis zum Rand und mit den erlaubten Materialien zu befüllen. Welche das sind, finden Sie oben in der Infobox unter "Was darf rein".

Sollte sich im Laufe Ihrer Arbeiten herausstellen, dass Sie unsere Füllhinweise nicht einhalten können, informieren Sie uns darüber bitte vor dem Abtransport des Containers und stimmen mit uns eine individuelle Lösung ab. Ansonsten können Mehrkosten für Sie entstehen. Bei Überladung behalten wir uns vor, den Container stehen oder wieder abladen zu lassen. Überladungen werden ansonsten gesondert in Rechnung gestellt.

Achtung: Je nach Sortieraufwand und Entsorgungsweg sowie gesetzlicher Vorgaben können durch Fehlbefüllungen erhebliche Mehrkosten entstehen!

Haben Sie noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne auch am Telefon.

Einfach anrufen unter 040 - 731 37 21
(Mo. bis Do. von 6.00 - 16.00 Uhr, Fr. von 6.00 - 15.00 Uhr)

Oder nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular.

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